Untersuchungen zur „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)“ Hier helfen Ihnen unsere Prüfingenieure von GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH in Stuttgart gerne weiter.
Gerne führen wir nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxen, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch.
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.
Kontakt
Ing.-Büro für Fahrzeugtechnik Andreas Schneider
Melitta-Bentz-Str. 25
73529 Schwäbisch Gmünd
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